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Brandwache, Brandsicherheitswache, Brandschutz

Heights Security & Brandwache bietet die Bereitstellung von qualifizierten Brandwachen, Brandsicherheitswachen und Brandschutzhelfern bundesweit an.

Ein Brand in Ihrem Objekt oder bei Ihrer Veranstaltung verursacht außer Sachschäden große Gefahren für Ihre Mitarbeiter und Besucher. Brandsicherheitswachen bzw. Brandwachen stellen sicher, dass es durch Beseitigung von Brandlasten zu keinem Brand kommt. Sie leiten im Brandfall sofort Gegenmaßnahmen ein und unterstützen eine Evakuierung der gefährdeten Personen. Brandsicherheitswachen sind im Brandschutz vorbeugend und abwehrend tätig.

Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes:

  • Entstehung eines Brandes verhindern
  • Ausbreitung des Brandes verhindern
  • Rettung von Menschen und Tieren
  • Wirksame Löscharbeiten ermöglichen

Brandsicherheitswachen müssen bei Bedarf auch einen in der Entstehung begriffenen Brand erkennen, sofort Gegenmaßnahmen einleiten und die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr koordinieren.

Einsatzbereiche der Brandsicherheitswachen (Brandwachen)

Brandsicherheitswachen werden überall dort eingesetzt, wo eine erhöhte Brandgefahr besteht, also bei Großveranstaltungen, in Industrie, Firmen und Baustellen.

Brandwache bei Ausfall der Brandmeldeanlagen (BMA)

Im anlagentechnischen Brandschutz können Brandmeldeanlagen zwar keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen, aber folgende Aufgaben erfüllen:

– entstehende Brände möglichst früh erkennen
– die Feuerwehr oder sonstige Hilfe leistende Stelle informieren
– Personen im Gebäude warnen
– Brandschutzeinrichtungen ansteuern
– der Feuerwehr die Ortung und den Zugang zum Brandort ermöglichen

Nur regelmäßig inspizierte, gewartete und Instand gehaltene Brandmeldeanlagen können dauerhaft betriebssicher funktionieren. mehr lesen

Brandwache bei Ausfall der Sprinkleranlagen

Sprinkleranlagen gehören zum anlagentechnischen Brandschutz. Sie schützen Menschen, Sachwerte und die Umwelt. Sie verhindern einen Großbrand nach einem nicht rechtzeitig bemerkten Entstehungsbrand.

Sprinkleranlagen kommen zur Anwendung in Flughäfen, Messehallen, Industriebetrieben, Regallagern, Hotels, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Bürokomplexen, Einkaufszentren, Maschinenfabriken, Tiefgaragen.

Es ist es unerlässlich, an Sprinkleranlagen wie an allen anderen Brandschutzanlagen Reparaturen, periodische Wartungen und Instandhaltungen durchzuführen.

Während einer Außerbetriebnahme (z. B. im Rahmen einer Reparaturmaßnahme) sind die Schadensrisiken erhöht, da die Schutzvorrichtungen zeitweise außer Funktion sind und zur Instandhaltung evtl. Tätigkeiten mit erhöhter Brandentstehungsgefahr notwendig sind. mehr lesen

Brandwache bei Austausch von Rauch- und Brandmeldern

Wann müssen Rauchmelder getauscht werden?

Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, Vorschriften zum Brandschutz einzuhalten.  Vorbeugende Maßnahmen sind der bauliche und organisatorische Brandschutz und technische Einrichtungen wie professionelle Brandmeldeanlagen, deren Komponenten immer funktionsfähig sein müssen.

Unterschiedliche Brandmeldertypen dienen der Erkennung der Brandgrößen, um einen Sachschaden so gering wie möglich zu halten und eine schnelle Evakuierung der Personen aus dem betroffenen Gebäude einzuleiten. Die Funktionsfähigkeit der Anlage ist zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. Da Rauchmelder betriebsbedingt verschmutzen, korrodieren und / oder altern können, schreibt die DIN 14675 vor, dass für baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen ein Austausch punktförmiger Rauchmelder in definierten Zeiträumen zu erfolgen hat… mehr lesen

Brandwache auf Baustellen und in Industrieanlagen

Auf Baustellen kann es leicht zu einem Brandschaden kommen, durch u.g. Schutzmaßnahmen, mit regelmäßigen Kontrollen durch eigene Mitarbeiter bzw. externe Stellen z.B. Brandwachen, kann ein Sicherheitsstandard im Brandschutz erreicht werden:

Bei Arbeiten in und an baulichen Anlagen müssen Brandschutzmaßnahmen vorgenommen werden, die mit den zuständigen Brandverhütungsstellen bzw. der örtlichen Feuerwehr, ggf. zusätzlich mit der Feuerversicherung abgestimmt sein müssen.

Gefahrenquellen sind die Arbeiten mit brennbarem Material und feuergefährliche Arbeiten, z. B. Schweißen, Löten, Schleifen. mehr lesen

Brandwache bei Veranstaltungen und auf Messen

Brandsicherheitswachen (Brandwachen) stellen sicher, dass es durch Beseitigung von Brandlasten zu keinem Brand kommt, bzw. leiten im Brandfall sofort Gegenmaßnahmen ein und unterstützen wenn nötig den Ablauf einer Evakuierung.

Gesetzliche Vorschriften
VStättVO (Versammlungsstättenverordnung)

Im Sinne der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO §41) sind die Veranstalter dazu verpflichtet, eine Brandsicherheitswache einzurichten. Diese arbeitet zur Prävention und frühzeitigen Bekämpfung von Bränden und unterstützt ggf. im Falle einer nötigen Evakuierung des Geländes. Das geschulte Personal von Heights Security & Brandwache bietet Ihnen eine zuverlässige Brandsicherheitswache für Ihre Veranstaltung und stellt dabei eine kostenkünstige Alternative zu örtlichen Feuerwehren dar. mehr lesen

Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten

Sicherheitsmaßnahmen bei Heißarbeiten

Unter Heißarbeiten versteht man Arbeiten mit offener Flamme oder Wärmeentwicklung, wodurch Brandgefahren durch Flammen oder Funken entstehen können, z.B.: Schweißen, Löten, Schleifen, Flämmen usw., die Brandgefahren durch Flammen und Funken

Nicht nur während der Heißarbeiten, sondern auch davor und danach sind wichtige Sicherheitsmaßnahmen zu treffen:

  • Bevor Heißarbeiten getätigt werden, sollte nach möglichen Alternativen gesucht werden: z.B. Verschraubungen oder Metallklebeverfahren anstelle von Schweißarbeiten.
  • Entfernung brennbarer Stoffe aus dem Gefahrenbereich. mehr lesen

Brandwache bei Lagerung von Gefahrstoffen

Heights Security & Brandwache bietet die Bereitstellung von qualifizierten Brandwachen und Brandschutzhelfern bei Lagerung von Gefahrstoffen für Industrie, Recycling- und Logistikunternehmen. Die Brandwachen bei Lagerung von Gefahrenstoffen sorgen dafür, dass  ein Entstehungsbrand möglichst früh erkannt, die hilfeleistende Stelle (z.B. Feuerwehr) sofort informiert und ggfs. Menschen aus der Gefahrenzone evakuiert werden. mehr lesen

Brandwache auf Baustellen

Auf Baustellen kann es leicht zu einem Brandschaden kommen, durch u.g. Schutzmaßnahmen, mit regelmäßigen Kontrollen durch eigene Mitarbeiter bzw. externe Stellen z.B. Brandwachen, kann ein Sicherheitsstandard im Brandschutz erreicht werden:

Bei Arbeiten in und an baulichen Anlagen müssen Brandschutzmaßnahmen vorgenommen werden, die mit den zuständigen Brandverhütungsstellen bzw. der örtlichen Feuerwehr, ggf. zusätzlich mit der Feuerversicherung abgestimmt sein müssen.

Gefahrenquellen sind die Arbeiten mit brennbarem Material und feuergefährliche Arbeiten, z. B. Schweißen, Löten, Schleifen. mehr lesen

§    Gesetzliche Vorschriften

Die Brandsicherheitswache wird in der Versammlungsstättenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen gefordert (siehe § 41 MVStättV):

Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr oder

bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 qm.

 

“Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die Brandschutzdienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen “

 

Also geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass die örtliche Feuerwehr die Brandsicherheitswache stellt, aber auch der Einsatz von privaten Dienstleistern möglich ist. Über die Größe der „ausreichenden Zahl ausgebildeter Kräfte“, entscheidet die örtliche Brandschutzbehörde. Für die tatsächliche Durchführung der Brandsicherheitswache können Veranstalter jedoch Unternehmen beauftragen.

Aufgaben der Brandsicherheitswachen (Brandwachen)

Zu Aufgaben der Brandwachen gehören unter anderem:
Regelmäßige Kontrollgänge durch das ganze Gebäude – dabei wird drauf geachtet, dass:

  • die Verkehrswege und Aufstellflächen für Lösch- und Rettungsfahrzeuge freigehalten und passierbar sind
  • die Rettungswege, insbesondere die Notausgänge, in der gesamten Breite frei nutzbar, nicht verschlossen und beleuchtet sind
  • die Sicherheitsbeleuchtungen in Dauerschaltung in Betrieb sind
  • die Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, sofern sie nicht rauchmeldergesteuert sind, geschlossen sind
  • die Kleinlöschgeräte (Wandhydranten) gut sichtbar, ausreichend gekennzeichnet, leicht zugänglich und betriebsbereit sind
  • die Sicherheitseinrichtungen (Schutzvorhang, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Alarmierungseinrichtungen) betriebsbereit sind.

Schriftliche Protokollierung der festgestellten Mängel und unverzügliche Meldung an den Betreiber
Frühzeitige Erkennung einer Brandgefahr beziehungsweise eines Brandes
Frühzeitige Erkennung sonstiger Gefahren
Unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Menschen und Tiere durch Hinweis an den Betreiber.
Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung der Gefahr
Unverzügliche, qualifizierte Alarmierung weiterer Einsatzkräfte und deren Einweisung an der Einsatzstelle

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